1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von feierleicht angebotenen Leistungen. Bei vermittelnden Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zulieferers. Bei Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die feierleicht GbR das Recht vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu stellen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die feierleicht GbR von der Erfüllung geschlossenerVerträge.
2. Vertragsschluss
Alle Verträge werden rechtskräftig sobald der vollständig ausgefüllte Bestellschein von der feierleicht GbR schriftlich bestätigt oder ein individuelles Angebot sowohl vom Mieter als auch von der feierleicht GbR schriftlich bestätigt wird, spätestens aber mit Ausführung bzw. Lieferung der Leistungen. Eine schriftliche Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
Angebote
Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie Abweichungen, die handelsüblich oder technisch bedingt sind oder Form, Farbe oder Größe der Artikel betreffen, behält sich die feierleicht GbR vor. Die angegebene Arbeitszeit im Angebot ist ein Schätzwert. Die feierleicht GbR rechnet die tatsächliche Arbeitszeit im Nachhinein ab. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach angefangenen 30 Minuten.
Identifikation
Die feierleicht GbR ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache und somit den Vertragsschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung/Anlieferung kein amtliches Dokument zu seiner Identifikation vorlegen kann.
Zahlungsbedingungen
Alle Aufträge bis zu einem Auftragswert von 350€ müssen vom Auftraggeber direkt nach Vertragsschluss bezahlt werden. Bei einem Auftragswert von über 350€ muss eine Anzahlungvon 50% des voraussichtlichen Auftragswertes direkt nach Vertragsschluss bezahlten werden. Der restliche Betrag wird nach der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen der feierleicht GbR sind binnen 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.
Stornierungsgebühren
Für den Fall, dass der Auftraggeber den Auftrag storniert, kann die feierleicht GbR nachstehende Stornierungsgebühren geltend machen:
Ab Vertragsschluss
Ab 4 Wochen vor der vereinbarten Leistungserbringung
Ab 2 Wochen vor der vereinbarten Leistungserbringung
25 % des Auftragswertes
50 % des Auftragswertes
100 % des Auftragswertes
Im Falle, dass die im Vertrag festgelegten Leistungen von der feierleicht GbR bei ihren Lieferanten unwiderruflich bestellt wurden, hat der Auftraggeber die anfallenden Kosten zutragen.
Lieferung
Die Auslieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Bei jeder Lieferung kann es zu einer Zeitverschiebung kommen, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht immer vermeiden lässt. Aus diesem Grund räumt uns der Kunde eine Toleranz von 30 Minuten ein. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren und quittiert den Erhalt mittels des Lieferscheins. Sollte der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Liefertermin vor Ort sein, kann die Entgegennahme der Leistungen von einer dafür bevollmächtigten Person erfolgen. Sollte die Leistungsentgegennahme zum vereinbarten Termin, inklusive 30 Minuten Toleranz, aufgrund des Auftraggebers nicht möglich sein, behält sich die feierleicht GbR vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistungen voll zu berechnen.
Der vom Kunden angegebene Ansprechpartner vor Ort („die bevollmächtigte Person“ siehe Punkt 7) muss zur vereinbarten Anlieferungsuhrzeit am Anlieferungsort sein. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass der von Ihm angegebene Ansprechpartner alle Aufgaben im Namen des Auftraggebers durchführen darf. Hierzu gehören unter anderem das Unterschreiben des Lieferscheins sowie die Einweisung in die georderten Geräte und Produkte.
Die Anlieferungs- bzw. Abholungspauschale in Höhe von 60€ inklusive Aufbau enthält die Anlieferung im Radius um 25km um Nufringen sowie den Aufbau eines Produktes mit einer kalkulierten Arbeitszeit von 15 Minuten. Sollten mehr Produkte vor Ort aufgebaut werden, fallen extra Arbeitsstunden für den Aufbau an. Die Ortschaften Nufringen, Gärtringen,Rohrau, Herrenberg, Oberjesingen und Kuppingen werden für 30€ beliefert.
Für Verzögerungen Aufgrund von Witterungsereignissen beim Aufbau bzw. Abbau kann es zu zeitlichen Änderungen kommen. Hierfür übernimmt die feierleicht GbR keine Haftung.
Abholung
Die Abholung der Leistungen erfolgt zum vereinbarten Abholtermin. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass die Abholung zum vereinbarten Abholtermin erfolgen kann. Kosten, die der feierleicht GbR durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesonderefür einzelne Teile einer gesamten Mietsache.
Für Abbauarbeiten nach 00.00 Uhr werden die Arbeitsstunden mit 60€ inkl. MwSt. abgerechnet.
Selbstabholung
Bei Selbstabholung der Leistungen durch den Auftragnehmer gelten die gleichen Bestimmungen wie in Punkt 7 und 8.
Pflichten des Mieters
Die Abholung der Leistungen erfolgt zum vereinbarten Abholtermin. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass die Abholung zum vereinbarten Abholtermin erfolgen kann. Kosten, die der feierleicht GbR durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesonderefür einzelne Teile einer gesamten Mietsache.
Für Abbauarbeiten nach 00.00 Uhr werden die Arbeitsstunden mit 60€ inkl. MwSt. abgerechnet.
Ersatzgeräte
Die Abholung der Leistungen erfolgt zum vereinbarten Abholtermin. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass die Abholung zum vereinbarten Abholtermin erfolgen kann. Kosten, die der feierleicht GbR durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesonderefür einzelne Teile einer gesamten Mietsache.
Für Abbauarbeiten nach 00.00 Uhr werden die Arbeitsstunden mit 60€ inkl. MwSt.abgerechnet.
Pflichten des Vermieters
Die Abholung der Leistungen erfolgt zum vereinbarten Abholtermin. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass die Abholung zum vereinbarten Abholtermin erfolgen kann. Kosten, die der feierleicht GbR durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesonderefür einzelne Teile einer gesamten Mietsache.
Für Abbauarbeiten nach 00.00 Uhr werden die Arbeitsstunden mit 60€ inkl. MwSt. abgerechnet.
Datenschutz
Die sich aus den Geschäftsvorgängen ergebenden Daten werden im Rahmen der Auftragsbearbeitung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben.
Mit der Kontaktaufnahme per E-Mail oder dem Kontaktformular der feierleicht GbR willigt jeder Kunden ein, dass die feierleicht GbR, Winkelwiesenweg 1, 71154 Nufringen die personenbezogenen Daten (Firmenname, ggf. Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail Adresse, Bankdaten etc.) für die Angebotserstellung, Bestellabwicklung (Auftragsbestätigungen, Lieferscheine etc.) sowie das Rechnungswesen(Rechnungen, Zahlungsabwicklung) verarbeiten darf.
Jeder Kunde, kann jederzeit eine Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten verlangen. Er hat darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen seine Einwilligung zu Widerrufen oder die Zusammenarbeit zu beenden. Jeder Kunde kannsich dabei postalisch oder per E-Mail an die feierleicht GbR wenden.
Bei Mietung der Fotobox werden die Bilder unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien derfeierleicht GbR vorsortiert. Anschließend werden die Bilder umgehend dem Kunden über das von ihm ausgewählte Medium bereitgestellt.
Untervermietung
Der Mieter ist zur Untervermietung, bzw. zu jedweder entgeltlich oder unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Mietsache nicht berechtigt. Dies bedarf einer schriftlichen Erlaubnis.
Kommissiongebühren für Getränke
Alle nicht angebrochenen Kästen sowie volle Weinflaschen können zurückgegeben werden. Auf alle im Standardsortiment befindlichen Getränkeartikel wird keine Kommissionsgebührbei der Rückgabe berechnet. Bei allen anderen Getränkeartikeln berechnet die feierleichtGbR Kommissiongebühren in Höhe von 1,50€ pro Getränkeartikel.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.